Sonntag, 31. Oktober 2010

Die amerikanische Einwanderungsbehörde (USCIS)

Am nächsten Morgen ging es also downtown zur Einwanderungsbehörde USCIS (US Citizen and Immigration Services). Die Sicherheitskontrollen waren ähnlich streng wie am Flughafen und als ich dann endlich am richtigen Schalter war, wusste der Beamte gar nicht, was ich überhaupt von ihm wollte. Warum ich denn hier sei, wollte er wissen. Ich erzählte, dass das Social Security Office mich geschickt hätte. Er verdrehte die Augen. Offensichtlich ist das Verhältnis zwischen den beiden Behörden nicht das Allerbeste. Ich fühlte mich bereits wie ein Alien, obwohl ich offiziell ja noch nicht einmal diesen Status erreicht hatte. Ich ließ mich aber nicht abwimmeln. Auch Aliens in spe haben ein Recht auf Auskunft! Schließlich zog er entnervt einen Kollegen zu Rate. Dieser erklärte mir, dass ich auf jeden Fall eine Arbeitserlaubnis beantragen müsste. Diese würde 340 $ kosten und müsste schriftlich bei der Einwanderungsbehörde in Texas beantragt werden. Ich gab mich geschlagen, raffte meine Papiere zusammen und beschloss, zu hause erst mal eine ausgedehnte Recherche zum Thema L-2-Visum durchzuführen. Ich konnte schließlich unmöglich der erste Mensch auf diesem Planeten sein, der versuchte mit einem solchen Visum eine Sozialversicherungsnummer zu erhalten. 

Ich beschließe mehrgleisig zu recherchieren und stelle mein Anliegen in einem Expatriate-Forum, beim Amerika-Forum sowie auf einer amerikanischen Anwaltsseite, die kostenloses Feedback anbietet, ein. Ich rufe das deutsche Konsulat in Chicago an, das mich wiederum an das amerikanische Konsulat verweist. Nun denn, vielleicht lohnt es sich, erst einmal einen Blick auf die Website zu werfen. Ich stelle fest, dass es verschiedene Arten von Nicht-Einwanderungsvisa gibt, die durch unterschiedlichen Buchstaben bzw. Zahlen gekennzeichnet sind: Für Touristen, Geschäftsreisende, Durchreisende, Studenten, Teilnehmer an Austauschprogrammen und vorübergehend Beschäftigte – bingo. Die Kategorie L – firmeninterne Versetzung einer Arbeitskraft – unterteilt sich wiederum in verschiedenen Unterkategorien, aber mein L-2-Visum wird mit keiner Silbe erwähnt. Auch die websiteinterne Suche bringt kein Ergebnis. Ich begebe mich also auf die Seite „Visa-Informationsdienst“. Dort erfahre ich, dass ich einen kostenpflichtigen Informationsdienst anrufen kann – allerdings ist diese Telefonnummer nur innerhalb Deutschlands erreichbar. Ich lese also weiter. Weiter unten wird eine Servicenummer für Antragsteller außerhalb Deutschlands aufgeführt. Um diesen Dienst nutzen zu können, muss man allerdings 15 Euro bezahlen, die direkt über die Kreditkarte abgebucht werden. Time is money scheint sich auch beim amerikanischen Konsulat herumgesprochen zu haben. Interessant finde ich die Begründung, warum der Dienst kostenpflichtig ist: „In einer Zeit knapper Mittel ist es unmöglich, die zunehmende Arbeitsbelastung zu bewältigen....Als die Informationen für die Kosten eines normalen Telefongesprächs angeboten wurden, konnte man sie wegen der überlasteten Leitungen nicht erhalten. Jetzt bezahlen Sie etwas mehr(!) und wir können Ihnen mit genauen Informationen und einer schnelleren Erteilung des Visums dienen. Sie werden uns sicher zustimmen. Der Visa-Informationsdienst bietet Ihnen viel für Ihr Geld.“ Ich stimme keinesfalls zu und beschließe, noch einmal beim Amerika-Forum vorbeizuschauen. Ein Mitglied hat auf meinen Beitrag geantwortet und meine Befürchtung bestätigt, dass ich auf jeden Fall die 340 $ bezahlen muss. Ich schaue mich noch ein wenig auf der Website um, stoße auf einige erschütternde Visa-Schicksale und stelle fest, dass ich wohl noch zu den leichteren Fällen zähle. Auch die amerikanische Anwaltsseite bestätigt, dass ich auf jeden Fall eine Arbeitserlaubnis brauche, um eine Sozialversicherungsnummer zu erhalten. Im Expatriate-Forum erhalte ich kein Feedback.

Ich beschließe also das Formblatt I-765 “Application for Employment Authorization” auszufüllen. Immerhin steht es auf der Website der amerikanischen Einwanderungsbehörde als Online-Formular zur Verfügung. Die Gebühr wird sofort von der Kreditkarte abgebucht, die Bearbeitung bzw. Genehmigung des Formulars kann bis zu 90 Tage dauern. Ich beschließe, den Erhalt einer Sozialversicherungsnummer als langfristiges Projekt zu betrachten!

Link: USCIS

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